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... Lohnsteuerhilfevereine seit über 40 Jahren die steuerlichen Interessen der Arbeitnehmer vertreten ...
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Unser LOHNSTEUERHILFEVEREIN FÜR ARBEITNEHMER e.V. erbringt Steuerberatung nach dem § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) und darf nur im Rahmen einer Mitgliedschaft Sie steuerlich beraten, sowie Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen.
 
Unsere steuerliche Beratung erstreckt sich ausschliesslich bei Einkünften aus:
  1. nichtselbständiger Arbeit,
  2. Renten (ab dem Jahr 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz),
  3. Versorgungsbezügen,
  4. Unterhaltsleistungen,
  5. sowie bei selbstgenutztem Wohneigentum.
Des Weiteren bei:
  • Einkünften aus Kapitalvermögen
    (Zinsen und Kapitalanlagen),
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    (Vermietung von Wohnungen, Gärten, Äckern oder Land),
  • sonstige Einkünfte ( z.B.Spekulationsgewinne) wenn
    diese Einnahmen 13.000,- EUR bzw. 26.000,- EUR bei Ehepaaren nicht übersteigen,
  • in vollem Umfang steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12 EStG oder § 26 EStG für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o.ä..
Die Hilfe erstreckt sich neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung noch auf folgende Bereiche:
  • Kindergeld (Beratung und Beantragung),
  • Steuervorteil (Beratung),
  • Eigenheimzulage (Beratung und Beantragung),
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge (Beratung und Beantragung),
  • Freistellungsanträge bei Kapitalvermögen,
  • Berechnung der Höhe der Steuererstattung,
  • Steuerklassenwahl (Beratung),
  • Abprüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit,
  • Einlegen von Rechtsbehelfen bei fehlerhaften Steuerbescheiden einschließlich Finanzgericht,
  • Beantragung der Wohnungsbauprämie,
  • Beantragung und Beratung zur Förderung der Riesterrente,
  • Beantragung der vermögenswirksamen Leistungen.
Festlegung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages:
Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 5,95 €, d. h. für Ehepaare 11,90 € (inkl. 19 % Mwst.). Unser Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und wird anhand der Jahresbruttoeinnahmen des zu bearbeitenden Veranlagungsjahres errechnet.
 
Sie können bereits hier schon im voraus Ihren Jahresbeitrag 2010 selbst berechnen. Dieses Berechnungsbeispiel ist natürlich unverbindlich, da eine Prüfung Ihres Gesamt- Jahresbrutto erst in unserer Beratungsstelle möglich ist.
 
Quelle: LOHNSTEUERHILFEVEREIN FÜR ARBEITNEHMER e.V. - Hauptverwaltung - Schillerstraße 49, 03046 Cottbus
 
 
 
 
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