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Unser LOHNSTEUERHILFEVEREIN FÜR ARBEITNEHMER e.V. erbringt
Steuerberatung nach dem § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz
(StBerG) und darf nur im Rahmen einer Mitgliedschaft Sie steuerlich beraten, sowie Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen. |
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| Unsere steuerliche Beratung erstreckt sich ausschliesslich bei Einkünften aus: |
- nichtselbständiger Arbeit,
- Renten (ab dem Jahr 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz),
- Versorgungsbezügen,
- Unterhaltsleistungen,
- sowie bei selbstgenutztem Wohneigentum.
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| Des Weiteren bei: |
- Einkünften aus Kapitalvermögen
(Zinsen und Kapitalanlagen),
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
(Vermietung von Wohnungen, Gärten, Äckern oder Land),
- sonstige Einkünfte ( z.B.Spekulationsgewinne) wenn
diese Einnahmen 13.000,- EUR bzw. 26.000,- EUR bei Ehepaaren nicht übersteigen,
- in vollem Umfang steuerfreie Einnahmen nach
§ 3 Nr. 12 EStG oder § 26 EStG für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o.ä..
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| Die Hilfe erstreckt sich neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung noch auf folgende Bereiche: |
- Kindergeld (Beratung und Beantragung),
- Steuervorteil (Beratung),
- Eigenheimzulage (Beratung und Beantragung),
- Lohnsteuerermäßigungsanträge (Beratung und Beantragung),
- Freistellungsanträge bei Kapitalvermögen,
- Berechnung der Höhe der Steuererstattung,
- Steuerklassenwahl (Beratung),
- Abprüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit,
- Einlegen von Rechtsbehelfen bei fehlerhaften Steuerbescheiden einschließlich Finanzgericht,
- Beantragung der Wohnungsbauprämie,
- Beantragung und Beratung zur Förderung der Riesterrente,
- Beantragung der vermögenswirksamen Leistungen.
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| Festlegung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages: |
Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 5,95 €,
d. h. für Ehepaare 11,90 € (inkl. 19 % Mwst.). Unser Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und wird anhand der Jahresbruttoeinnahmen des zu bearbeitenden Veranlagungsjahres errechnet. |
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Sie können bereits hier schon im voraus Ihren Jahresbeitrag 2010 selbst berechnen. Dieses Berechnungsbeispiel ist natürlich unverbindlich, da eine Prüfung Ihres Gesamt- Jahresbrutto erst in unserer Beratungsstelle möglich ist. |
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| Quelle: LOHNSTEUERHILFEVEREIN FÜR ARBEITNEHMER e.V. - Hauptverwaltung - Schillerstraße 49, 03046 Cottbus |
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- Beratungsstelle - Kathrin Heine - Schönhauser Allee 64, 10437 Berlin. Alle Rechte vorbehalten.
Letztes Update : 29.06.2010 - 09:48 Uhr |