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Damit Sie die Abgabefrist Ihrer Einkommensteuererklärung nicht vergessen, haben wir Ihnen hier die Termine zu den jeweiligen Einkommensteuerjahren zusammengestellt.
 
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, können wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein steuerlich nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten und Sie profitieren von unseren weiteren Leistungen. Natürlich prüfen wir für Sie dann auch, ob es sich in Ihrem Fall für das jeweilige Steuerjahr um eine Pflicht- bzw. um eine Antragsveranlagung handelt.
 
Jahr Veranlagungsart Abgabefrist Abgabe
2003 Pflichtveranlagung
(bereits seit 2288 Tagen abgelaufen)
31.05.2004  
2004 Pflichtveranlagung
(bereits seit 1923 Tagen abgelaufen)
31.05.2005  
2005 Pflichtveranlagung
(bereits seit 1558 Tagen abgelaufen)
31.05.2006  
2005 Antragsveranlagung
(bereits seit 248 Tagen abgelaufen)
31.12.2009 wieder möglich lt. BFH-Urteil
2006 Pflichtveranlagung
(bereits seit 1193 Tagen abgelaufen)
31.05.2007  
2006 Antragsveranlagung
(noch 117 Tage)
31.12.2010  
2007 Pflichtveranlagung
(bereits seit 827 Tagen abgelaufen)
31.05.2008  
2007 Antragsveranlagung
(noch 482 Tage)
31.12.2011  
2008 Pflichtveranlagung
(bereits seit 462 Tagen abgelaufen)
31.05.2009  
2008 Antragsveranlagung
(noch 848 Tage)
31.12.2012  
2009 Pflichtveranlagung
(bereits seit 97 Tagen abgelaufen)
31.05.2010  
2009 Antragsveranlagung
(noch 1213 Tage)
31.12.2013  
 
* Eine Steuerschätzung und die damit verbundene Festsetzung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen, sowie Zinsfestsetzung von Ihrem Finanzamt sind nicht auszuschließen.
 
 
 
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