| |
 |
 |
Veranlagungsform |
 |
Seite empfehlen |
 |
Seite bookmarken |
 |
Seite ausdrucken |
|
| |
| |
| Was ist eine Einkommensteuer- Veranlagung und wie unterscheidet man diese? Man unterscheidet im Einkommensteuerrecht zwischen einer Pflicht- und Antragsveranlagung. Wir wollen versuchen, Ihnen den Unterschied hier näher zu erläutern. |
| |
Bei einer Pflichtveranlagung muss der/die Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben, ob er/sie will oder nicht. Hingegen bei einer Antragsveranlagung ist es dem Steuerpflichtigen freigestellt, ob er/sie eine Einkommensteuererklärung abgeben will. |
 |
| |
Eine genaue Zuordnung, zu welcher Gruppe Sie gehören, kann nur in einem persönlichen Gespräch erfolgen, was eines unserer Leistungen beinhaltet. Um Ihnen aber vorab die Möglichkeit der Prüfung zu geben, haben wir wesentliche Merkmale (nicht vollständig) zu den Veranlagungsformen in den Rubriken " Sie müssen..." oder " Sie können..." bereitgestellt. |
| |
Sollten Sie trotz unserer kurzen Ausführung noch immer verunsichert sein, helfen wir
Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein gerne weiter. |
|
| |
| |
Copyright © 2001-2010 by LOHNSTEUERHILFEVEREIN FÜR ARBEITNEHMER e.V.
- Beratungsstelle - Kathrin Heine - Schönhauser Allee 64, 10437 Berlin. Alle Rechte vorbehalten.
Letztes Update : 29.06.2010 - 09:48 Uhr |